§1 Geltungsbereich
Die AGB von DJ Palle / PALLE Entertainment (im Folgenden als Dienstleister bezeichnet), vertreten durch Pascal Sobeck, Girlitzweg 17 01108 Dresden, gelten für alle Buchungen des DJs und alle beauftragten Dienstleistungen wie Marketing, Organisation und Durchführung der vertraglich vereinbarten Veranstaltung.
Sollten AGB’s des Vertragsnehmers (im weiteren Veranstalter) diesen Bedingungen widersprechen, sind die entsprechenden Paragraphen der AGBs des Veranstalters nicht bindend. Abweichungen von den AGB müssen schriftlich fixiert, von beiden Parteien unterschrieben und dem Vertrag als Anlage beigefügt werden.
§2 Gage und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem angenommenen Angebot und enthält alle vereinbarten Leistungen. Der im angenommenen Angebot notierte Preis gilt als verbindlich und ist im Nachhinein nicht rabatt- oder abzugsfähig.
Die Gage für DJ-Buchungen enthält generell alle Kosten für An- und Abfahrt, Aufbau des vereinbarten Equipments (Ton- und Lichtanlage) und für Reisewege über 250km zudem Kosten für eine Übernachtung.
Zahlungen sind ohne Abzüge und ausschließlich direkt vorzunehmen.
Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
1. Bargeldlose Überweisung (Bankverbindung siehe Rechnung)
2. PayPal (PayPal-Konto: payments@palle-entertainment.de) inkl. der entsprechenden PayPal Gebühren
(1) Mit Unterzeichnung des Vertrags ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme (brutto) zu leisten. Diese ist innerhalb von 7 Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrags zu zahlen. Wir werden Ihnen hierüber eine entsprechende Abschlagsrechnung stellen.
(2) Der Restbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung zu zahlen. Wir werden Ihnen auch hierüber eine entsprechende Endrechnung stellen.
Entschädigungspauschalen
(1) Der Grund für die nachfolgende Klausel liegt darin, dass DJs sehr langfristig für Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten gebucht werden. Sollte die Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden, ist es dem DJ daher nicht mehr möglich, den frei gewordenen Termin anderweitig zu vergeben. Entsprechend würde dies zu einem 100 % Ausfall seiner Einnahmen führen. Um dies abzusichern und gleichzeitig den Bedürfnissen der Kunden Rechnung zu tragen, orientiert sich die nachfolgende Staffel der Entschädigungspauschale an (i) den zu erwartenden Einnahmen durch anderweitige Aufträge des DJs, (ii) die zu erwartende Ersparnis des DJs und (iii) wie lange vor dem Veranstaltungstermin die Absage erfolgt.
(2) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erlischt mein Vergütungsanspruch. Ich kann jedoch eine angemessene Entschädigung gemäß der nachfolgenden Entschädigungspauschalen verlangen:
(a) Rücktrittserklärung bis zum 10. Monat vor dem Datum der Veranstaltung: keine Entschädigung
(b) Rücktrittserklärung ab dem 9. bis einschließlich 5. Monat vor dem Datum der Veranstaltung: 30 % der Gesamtsumme (netto)
(c) Rücktrittserklärung ab dem 4. Monat vor dem Datum der Veranstaltung: 40 % der Gesamtsumme (netto)
(d) Rücktrittserklärung ab dem 3. Monat vor dem Datum der Veranstaltung: 50 % der Gesamtsumme (netto)
(e) Rücktrittserklärung ab dem 2. Monat vor dem Datum der Veranstaltung: 65 % der Gesamtsumme (netto)
(f) Rücktrittserklärung ab 30 Tage vor dem Datum der Veranstaltung: 80 % der Gesamtsumme (netto)
(g) Rücktrittserklärung ab 14 Tage vor dem Datum der Veranstaltung: 90 % der Gesamtsumme (netto)
Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass kein Anspruch bzw. ein Anspruch nur in geringere Höhe entstanden ist.
(3) Entscheidend für die vorbezeichneten Entschädigungspauschalen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim DJ. Der DJ ist berechtigt, die Entschädigungspauschalen dem Kunden in Rechnung zu stellen und von der Anzahlung einzubehalten bzw. mit dieser zu verrechnen.
(4) Sollten wir einen Ersatztermin vereinbaren oder sollten Sie meine Leistungen für eine andere Veranstaltung buchen, können wir selbstverständlich andere Beträge vereinbaren, die Entschädigungspauschale ganz oder teilweise verrechnen oder diese Vereinbarung aufheben.
Unter Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Abs.1 UStG wird für berechnete Leistungen keine Mehrwertsteuer erhoben oder ausgewiesen.
§3 Vertragsrücktritt
Absage Veranstaltung
(1) Gründe des Kunden
Sofern aufgrund von (i) seiner Krankheit, (ii) der Krankheit einer ihm nahe stehenden Person (nahestehende Personen sind Personen seiner Familie bis einschließlich des 1. Verwandtschaftsgrades, also einschl. Brüdern oder Schwestern; darunter fällt bei Hochzeiten oder Verlobungsfeiern selbstverständlich auch die oder der Lebenspartner/-in), (iii) einer Trennung (bei Hochzeiten oder Verlobungsfeiern) oder (iv) einem Trauerfall der Kunde die Veranstaltung absagt (und dies nachweist*), werden die Parteien sich nach besten Kräften bemühen, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Sollte ihnen dies nicht möglich oder zumutbar sein, oder lehnt eine der Parteien dies aus triftigem Grund ab, ist der Kunde berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss per Textform (E-Mail ausreichend) erfolgen. In diesem Fall wird der DJ die erhaltene Anzahlung (gegebenenfalls unter Abzug der Vorbereitungskosten (brutto)) erstatten. Ziffer 3 gilt unverändert fort.
(2) Gründe des DJs
Sofern aufgrund von seiner Krankheit, der Krankheit einer ihm nahe stehenden Person (nahe stehende Personen sind Personen seiner Familie bis einschließlich des 1. Verwandtschaftsgrades, also einschl. Brüdern oder Schwestern und die Ehefrau und der Ehemann bzw. der/die Lebenspartner/-in) oder einem Trauerfall der DJ seine Leistungen nicht erbringen kann, werden die Parteien sich nach besten Kräften bemühen, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Sollte ihnen dies nicht möglich oder zumutbar sein, oder lehnt eine der Parteien dies aus triftigem Grund ab, ist der DJ berechtigt, einen anderen DJ vorzuschlagen. Sollte der Kunde diesen jedoch ablehnen, ist der DJ berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss per Textform (E-Mail ausreichend) erfolgen. In diesem Fall wird der DJ die erhaltene Anzahlung erstatten. Ein Entschädigungsanspruch gegenüber dem DJ hat der Kunde nicht.
(3) Coronabedingte Umstände oder höhere Gewalt
Sofern aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten zur Be-kämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus oder ähnlich schwerwiegender Gründe von höherer Gewalt (also Umstände, die außerhalb der Einflusssphäre des Kunden oder des DJ liegen wie z.B. Naturkatastrophen) die Veranstaltung nicht stattfinden kann, liegt keine vom DJ oder dem Kunden zu ver-tretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes oder Er-lasses der Verordnung, der Allgemeinverfügung oder des Verwaltungsaktes. Die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Sollte ihnen dies nicht möglich oder zumutbar sein, oder lehnt eine der Parteien dies aus triftigem Grund ab, sind beide Parteien berechtigt, von diesem Vertrag entschädigungsfrei zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss per Textform (E-Mail ausrei-chend) erfolgen. In diesem Fall wird der DJ die erhaltene Anzahlung (gegebenenfalls unter Abzug der Vorbereitungskosten (brutto)) erstatten. Ziffer 3 gilt unverändert fort.
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§4 Haftung
Für Personen- oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des Dienstleisters verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Tonträgern des Dienstleisters, die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Eine entsprechende Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Schadenersatzansprüche sind dabei auf den aktuellen Neuanschaffungswert der eingesetzten Technik beschränkt.
§5 GEMA
Bei privaten Veranstaltungen für geladene Gäste, wie z.B. Partys oder Hochzeitsfeiern, können Gebühren der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (nachfolgend „GEMA“) anfallen. Ausgenommen sind lediglich rein private Feiern bis zu einer gewissen Größe, wie z.B. eine Geburtstagsfeier mit bis zu 30 Gästen, eine Weihnachtsfeier in kleinem Kreis oder eine Hochzeit mit bis zu 80 – 100 Gästen. Die Gebühren für Ihre Veranstaltung können Sie unter der folgenden Adresse gema.de/portal/app/tarifrechner/preisrechner berechnen lassen. Sie sind dafür verantwortlich, Ihre Veranstaltung ordnungsgemäß anzumelden und die Gebühren an die GEMA abzuführen. Die Anmeldung muss mind. 3 Tage vor der Veranstaltung erfolgen.
Sollte mich – ausnahmsweise – die GEMA wegen Ihrer Gebühren in Anspruch nehmen, werden Sie mich von allen Ansprüchen, Kosten und Aufwendungen der GEMA (einschließlich angemessener Kosten einer Rechtsverfolgung und Bußgeldforderungen) freistellen, vorausgesetzt, dass
(i) ich Sie per E-Mail über die Stellung solcher Ansprüche informiert habe,
(ii) die Anerkennung, die Abwehr der Ansprüche der GEMA oder ein Vergleich nur nach entsprechender Zustimmung (E-Mail) Ihrerseits erfolgt und
(iii) auf Rechtsmittel nur nach Ihrer Zustimmung (E-Mail) verzichtet werden kann bzw. diese nur nach Ihrer Zustimmung zurückgenommen werden können.
Dies gilt entsprechend für die Abgabe einer Unterlassungs-, Unterwerfungs- oder Abschlusserklärung. Zudem werden wir uns gegenseitig über neue Schreiben, Schriftsätze, E-Mails etc. umfassend und zeitnah informieren. Erfolgt die vorgenannte Abstimmung mit Ihnen nicht innerhalb der vorliegenden Fristen und verbleiben mir keine weiteren Möglichkeiten der Rechtsverfolgung, bin ich in der Wahl der Verteidigung und des Rechtsmittels frei.
§6 Sonstiges
Der Dienstleister unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des Veranstalters, es sei denn, es sind Sondervereinbarungen im Rahmen einer Vorbesprechung getroffen. Der Dienstleister ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Bestandteil.
Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-Aufstellungsort), alkoholfreie Getränke und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort für die Dauer der Be- und Entladung des Equipments stellt der Veranstalter kostenfrei zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird am Veranstaltungsort mindestens ein Stromanschluss (230V/16A) in unmittelbarer Nähe benötigt.
§7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Weixdorf/Sa.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Dienstleister und Veranstalter mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Dreden. Vor der Nutzung des Rechtsweges ist ein Mediationsgespräch zwingend erforderlich.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem Dienstleister und dem Veranstalter ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.